Nachbarschaft oder Wohnprojekt
Menschen können gemeinsame Aufgaben dort organisieren, wo sie leben – wenn und soweit sie das gemeinsam wollen.
Was ist die Selbstverwaltungsdemokratie?
Im Modell der Selbstverwaltungsdemokratie entsteht Zuständigkeit durch freiwillig übertragene Verantwortung. Ein Wohngebiet verleiht keiner Regierung Entscheidungsgewalt über seine Bewohner. Menschen entscheiden freiwillig, welche Gemeinschaften, Projekte, Regeln und Organisationen sie unterstützen.
du entscheidest
Du wählst, was du unterstützt und wem du Verantwortung überträgst.
freiwillig
Eine Mehrheit darf Außenstehende weder zur Teilnahme noch zur Finanzierung verpflichten.
offen
Unterschiedliche Lösungen können gleichzeitig ausprobiert und weiterentwickelt werden.
Die Idee in einem Satz
Menschen können gemeinsam Lösungen aufbauen, sie freiwillig finanzieren, nutzen oder mitgestalten – und andere Menschen können sich für andere Lösungen entscheiden.
Der formale Kern dahinter lautet: Keine Stelle hat das letzte Wort über alle Menschen. Verbindliche Regeln sind trotzdem möglich – aber nur dort, wo Menschen ihnen zugestimmt oder eine entsprechende Verantwortung freiwillig übertragen haben.
Wer entscheidet?
Nicht eine Stadt, ein Dorf oder eine Behörde entscheidet von selbst. Menschen unterstützen konkrete Ideen und schaffen dadurch erst Gemeinschaften oder Organisationen.
Eine Gruppe kann einen Bauhof finanzieren, eine andere einen einzelnen Dienst beauftragen und wieder andere können eine völlig andere Lösung entwickeln.
Wer nicht jede Frage selbst entscheiden will, kann Fachleute, Unternehmen oder sogar eine stark zentral organisierte Gemeinschaft wählen. Selbstverwaltung bedeutet nicht, alles selbst machen zu müssen.
Abgrenzung
Die Selbstverwaltungsdemokratie schreibt nicht vor, ob Menschen marktwirtschaftlich, genossenschaftlich, gemeinschaftlich oder ganz anders leben sollen. Entscheidend ist, dass ihre Regeln nur für die Menschen und Bereiche gelten, für die Zuständigkeit freiwillig übertragen wurde.
Freiwillig heißt nicht unverbindlich
Freiwilligkeit bedeutet nicht, dass jede Zusage jederzeit folgenlos zurückgenommen werden kann. Wer zum Beispiel einen Vertrag für ein Jahr abschließt, kann sich freiwillig für genau diese Bindung entscheiden. Beiträge, Laufzeiten, Kündigungsfristen oder Haftungsregeln können verbindlich sein, wenn sie vorher bekannt und vereinbart wurden.
01
Eine Person entscheidet, welcher Vereinbarung oder Gemeinschaft sie beitritt.
02
Umfang, Beiträge, Laufzeit und Regeln werden vorher vereinbart.
03
Innerhalb dieses vereinbarten Bereichs gelten die übernommenen Verpflichtungen.
04
Verlängerung, Wechsel oder Austritt richten sich nach den vorher vereinbarten Bedingungen.
Wichtig ist die Grenze: Wer einem konkreten Vertrag, Projekt oder einer Gemeinschaft zustimmt, gibt damit keinen Blankoscheck. Neue Aufgaben oder neue Pflichten brauchen die Zustimmung, die dafür nach dem vereinbarten Modell vorgesehen ist. Außenstehende werden durch diese Vereinbarungen nicht verpflichtet.
Verantwortung abgeben
Manche Menschen wollen sich stark beteiligen. Andere möchten möglichst wenig Zeit mit Organisation verbringen und Aufgaben lieber an Fachleute oder eine Gemeinschaft abgeben. Beides passt in das Konzept. Entscheidend ist, welche Verantwortung tatsächlich übertragen wurde.
Zum Beispiel Winterdienst, Stromversorgung oder eine Schule. Zuerst ist klar, um welche Aufgabe es überhaupt geht.
Menschen finanzieren, nutzen oder tragen die Lösung auf die vorher vereinbarte Weise.
Kosten, Qualität und vereinbarte Leistungen können mit dem verglichen werden, was versprochen wurde.
Nach den vereinbarten Regeln kann Unterstützung fortgesetzt, verändert oder beendet werden. Andere Lösungen dürfen entstehen.
Ein Beispiel, keine Vorgabe
Dann kann jemand diese Idee vorschlagen und Unterstützer suchen. Erst aus der freiwilligen Unterstützung entsteht die Organisation – nicht aus der Tatsache, dass Menschen zufällig im selben Ort wohnen.
Wenn viele Menschen Straßenbau, Winterdienst und laufende Reparaturen gemeinsam organisieren wollen, können sie dafür dauerhaft Personal, Fahrzeuge und Maschinen finanzieren. In einer dicht besiedelten Gegend kann sich das als sinnvoll erweisen.
Wo nur gelegentlich etwas zu tun ist, könnten Unterstützer stattdessen einen kleinen Dienst für Schlaglöcher und Winterdienst finanzieren und größere Arbeiten nur bei Bedarf beauftragen. Das kann Kosten sparen, muss es aber nicht – welches Modell tatsächlich besser funktioniert, zeigt sich erst in der Praxis.
Eine Organisation könnte schwere Maschinen besitzen und ihre Leistungen vielen Orten oder einzelnen Auftraggebern anbieten. Eine gute Idee muss nicht an einer Gemeindegrenze enden. Entscheidend ist, wer das Angebot freiwillig nutzen oder unterstützen möchte.
Wenn viele Menschen einen Bauhof finanzieren, verpflichtet das die anderen nicht, ebenfalls zu zahlen. Auch eine Mehrheit für ein neues Straßenprojekt darf Nicht-Unterstützer nicht zur Finanzierung verpflichten. Welche Unterstützung dafür nötig ist, richtet sich nach den freiwilligen Vereinbarungen der Beteiligten.
Zusammenarbeit ohne feste Grenzen
Menschen und Organisationen können sich für einzelne Aufgaben zusammenschließen, Wissen teilen, gemeinsame Standards verwenden oder große Projekte zusammen finanzieren. Eine Stromversorgung kann zum Beispiel nur eine Straße versorgen oder Angebote für eine ganze Region machen.
Die Größe einer Organisation ist dabei nicht das entscheidende Kriterium. Eine große Organisation kann zum Konzept passen, solange ihre Zuständigkeit aus freiwilligen Beziehungen entsteht. Problematisch würde sie dort, wo sie daraus eine allgemeine Entscheidungsgewalt über Nichtbeteiligte ableitet.
Du musst nicht zu nur einer Gemeinschaft gehören
Dieselbe Person kann für Energie, Bildung, Absicherung, Wohnen oder gemeinsame Projekte ganz unterschiedliche Organisationen wählen. Eine Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft sagt noch nichts darüber aus, wem sie andere Aufgaben überträgt.
Menschen können gemeinsame Aufgaben dort organisieren, wo sie leben – wenn und soweit sie das gemeinsam wollen.
Ein Anbieter oder eine Gemeinschaft kann einzelne Leistungen lokal oder überregional anbieten.
Menschen können gezielt genau das Vorhaben unterstützen, das sie sinnvoll finden.
Wer Organisation lieber abgibt, kann spezialisierte Anbieter oder auch eine weitgehend zentral geführte Gemeinschaft wählen.
Auch Mehrheitsentscheidungen oder starke Hierarchien sind innerhalb einer freiwillig gewählten Gemeinschaft denkbar. Menschen dürfen also ausdrücklich eine Ordnung wählen, in der sie nicht jede einzelne Frage selbst entscheiden.
Die Grenze bleibt einfach: Eine Mitgliedschaft, ein Vertrag oder eine Mehrheit verleiht keine Entscheidungsgewalt über Außenstehende. Wer Verantwortung nur für einen bestimmten Bereich übertragen hat, hat damit nicht sein übriges Leben mit übertragen.
Mögliche Werkzeuge
Bitcoin, Versicherungen, Genossenschaften, Unternehmen, Fonds oder digitale Verträge können für einzelne Lösungen nützlich sein. Nichts davon gehört zwingend zur Selbstverwaltungsdemokratie. Menschen können auch ganz andere Werkzeuge verwenden.
Entscheidend ist nicht das Werkzeug, sondern die Beziehung: Wer nimmt freiwillig teil, welche Rechte werden übertragen und wo endet die Zuständigkeit?
Weiterdenken
Auf den nächsten Seiten kannst du die einfachen Grundregeln, mögliche Organisationsformen und die schwierigeren Fragen hinter dem Konzept vertiefen.
Welche Regeln verhindern sollen, dass aus freiwilliger Unterstützung wieder allgemeine Macht über andere entsteht.
Welche unterschiedlichen Gemeinschaften, Projekte und Organisationsformen innerhalb des Konzepts denkbar sind.
Wie Menschen Verantwortung abgeben können, ohne automatisch einen Blankoscheck zu erteilen.